Auch wer sein Fahrzeug grundsätzlich eher im ländlichen Raum bewegt und nicht vorhat, in die Innenstadt von München zu fahren, ist vor kommenden Überraschungen nicht sicher.
Da die meisten alten Diesel-Fahrzeuge über Abschalteinrichtungen verfügen, die bei Temperaturen unter 20 °C die Abgasreinigung massiv reduzieren, stehen diese Fahrzeuge generell in der Gefahr, einen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt zu erhalten. Zwar hat das Kraftfahrtbundesamt derartige temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen bislang toleriert, dagegen haben jedoch Umweltverbände mit dem Ziel geklagt, das Kraftfahrtbundesamt zur Anordnung von verpflichtenden Rückrufen zu verurteilen. Das Verwaltungsgericht hat die Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt. Entscheiden die höchsten europäischen Richter, dass es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, wofür einiges spricht, und dass das KBA Maßnahmen ergreifen muss, drohen Diesel-Fahrern auch außerhalb von Fahrverbotszonen Rückrufe und Einschränkungen. Eine Entscheidung des EuGH wird noch Ende 2022 erwartet.